Uns erreichen in der Geschäftsstelle immer wiede Fragen rund um das Corona-Virus und was dies für den Sportbetrieb im Polizei-SV Wengerohr e.V. bedeutet. Im Folgenden haben wir die am häufigsten gestellten Fragen versucht zu beantworten. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Geschäftsstellenteam gerne zur Verfügung.
1Finden meine Sportstunden wie gewohnt statt?
Hier erhalten Sie eine Übersicht der Trainingszeiten.

Bitte beachten Sie vor Teilnahme am Sportbetrieb auch unsere jeweiligen Präventionsmaßnahmen.

Bei Änderungen im Trainingsplan oder Trainingsausfällen werden die Gruppen in der Regel über die Geschäftsstelle oder die Übungsleiter informiert.
2Welche Regelungen gelten für den Sport?
Hier finden Sie eine Übersicht unserer aktuellen Präventionsmaßnahmen.

Bitte beachten Sie, dass je nach Sportstättenbetreiber (z.B. Polizei) unterschiedliche Vorgaben für den Sportberieb bestehen können.
3Rehasport
Der Rehasport ist nur für Teilnehmer mit einer ärztlichen Verordung bei uns möglich. Hier finden Sie eine Übersicht der Trainingszeiten. Bei Interesse am Rehasport bitte mit der Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.

Während dem Sport gelten auch hier unsere allgemeinen Schutz- und Präventionsmaßnahmen und wir bitten Sie dringend, diese zu Ihrem Schutz bzw. auch zum Schutz der Übungsleiter einzuhalten!
4Wann ist die Vereinsgeschäftsstelle geöffnet?
Die Geschäftsstelle ist von Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag zwischen 17 und 19 Uhr persönlich, sowie unter der Nummer 06571-260500 erreichbar. Alternativ können Sie uns Ihr Anliegen auch gerne per Email (psv.wengerohr@t-online.de) einreichen!

5Werden meine Mitgliedsbeiträge für die Zeit des Trainingsausfalls erstattet? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Mitglieder haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen. Da der Mitgliedsbeitrag also nicht an einen Gegenleistung gebunden ist gibt es auch kein Erstattungsanspruch bei Entfall von Leistungen.

Darüber hinaus erlauben die Regeln der Gemeinnützigkeit dem Verein lediglich dann einen Verzicht auf Beitragszahlungen, wenn die Satzung dies ausdrücklich erlaubt! Das ist bei uns (wie in fast allen Vereinen) nicht der Fall. Ansonsten ist eine Beitragserstattung oder Redzuzierung verboten, dies wäre eine ungerechtfertigte Zuwendung an das Mitglied und würde sogar unsern Status der Gemeinnützigkeit gefährden.
6Welche Maßnahmen wurden im Polizei-SV Wengerohr e.V. getroffen, um das Sportangebot möglichst sicher zu gestalten?
Zur Wiederaufnahme des Sportangebotes im Polizei-SV Wengerohr e.V. haben wir für die verschiedenen Bereiche Präventionsmaßnahmen erarbeitet. Diese werden im Rahmen der aktuellen Corona-Entwicklung laufend angepasst.

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Präventionsmaßnahmen.

7Muss ich einen Mundschutz tragen?
Zum Schutz aller Sportler bitten wir grundsätzlich darum, dass im Begegnungsverkehr und in Innenräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Dies gilt auch für Eltern, die ihre Kinder zum Sport bringen. Während des Sports kann diese abgenommen werden. Vor Verlassen der Trainingsfläche ist die Mund-Nasen-Bedeckung wieder anzuziehen.
8Warum wird notiert, wann ich am Sport teilnehme?
Im Falle einer Corona-Infektion eines Teilnehmers am Sportangebot können wir die Kontakte schnell nachverfolgen. Die Teilnehmerlisten werden zentral in der Geschäftsstelle des Vereins unter Wahrung des Datenschutzes aufbewahrt.
9Weiterführende Informationen zum Corona-Virus
Auf den folgenden Seiten finden Sie weiterführende Informationen zur aktuellen Corona-Pandemie:

Robert-Koch-Institut

Landesregierung Rheinland-Pfalz