Finanzielle unterstützung zur Teilhabe am Sport

Judokas erneut erfolgreich
13. Oktober 2023
Beitragserhöhung zum 01.01.2024
2. November 2023

Nicht alle Kinder und Jugendliche haben das Privileg, dass die Eltern ihnen eine Mitgliedschaft im Sportverein finanzieren können. Leistungen zur Teilhabe beim Sport und bei Jugendfreizeiten können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) in Anspruch nehmen, sobald sie oder ihre Eltern zum Zeitpunkt der Antragstellung:

•           Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen,

•           einen Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben oder

•           Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Der Anteil des Bildungsgutscheines, der im Bereich Freizeit und Sport genutzt werden kann, beträgt derzeit 15 Euro pro Monat. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.

Bei Fragen zur Antragsstellung steht Ihnen PSV-Geschäftsführer Fabian Neumann (fabian.neumann@polizeisportverein.de) gerne zur Verfügung. Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt.